Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites ab 2025
Das BFSG tritt in Kraft - Ist Ihre Website barrierefrei?
Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verpflichtend. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Website? Sind Sie auf die neuen Anforderungen vorbereitet? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, erfahren Sie hier von unserer Agentur.
Um festzustellen, ob Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist ein umfassendes Audit unerlässlich. Nutzen Sie jetzt unseren Schnelltest für eine erste Einschätzung!
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG wurde eingeführt, um die digitale Barrierefreiheit für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Es orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Für wen gilt das BFSG?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, wie z. B.:
- Online-Shops und E-Commerce-Websites
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Öffentliche Stellen und Verwaltungen
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Diese Anforderungen müssen Websites erfüllen
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, sollten Websites folgende Kriterien erfüllen:
- Barrierefreie Navigation: Alle Inhalte müssen per Tastatur steuerbar sein.
- Texte und Kontraste: Lesbare Schriften und ausreichend Kontrast für sehbehinderte Nutzer.
- Alternativtexte: Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden.
- Untertitel für Videos: Audiovisuelle Inhalte sollten Untertitel bieten.
- Strukturierte Inhalte: Nutzung von HTML-Strukturelementen wie Überschriften, Listen und Absätzen.
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Gesetzliche Grundlagen und Pflichten für barrierefreie Websites
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die digitale Barrierefreiheit in zahlreichen Bereichen fordert. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie und zielt darauf ab, digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit für viele digitale Dienstleistungen und Produkte vorschreibt. Es richtet sich vor allem an Unternehmen, die öffentlich zugängliche Websites betreiben.
Was ist die Norm EN 301 549?
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von IT-Produkten und -Dienstleistungen definiert. Websites sollten sich an diesen Anforderungen orientieren.
Was ist die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung?
Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist in Deutschland seit 2002 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit. Das BFSG erweitert diese Anforderungen nun auch auf viele private Unternehmen.
Was ist die WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web. Sie umfassen Anforderungen an Kontraste, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Websites.
Häufige Fragen zum BFSG: FAQ
Ab wann und für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, die bestimmte Umsatz- und Mitarbeitergrenzen nicht überschreiten.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit?
Ja, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Was muss ich tun, um die Pflicht zur Barrierefreiheit zu erfüllen?
Unternehmen sollten ihre Websites anhand der WCAG 2.1 überprüfen und anpassen. Dies umfasst kontrastreiche Texte, Tastatursteuerung und Alternativtexte für Bilder.
Haben sich die Anforderungen im Vergleich zur BITV geändert?
Ja, das BFSG weitet die Anforderungen der BITV erheblich aus. Während die BITV vor allem für öffentliche Stellen galt, betrifft das BFSG nun viele private Unternehmen.
Wie gehe ich mit Systemen von Dritten um?
Auch Systeme von Drittanbietern müssen barrierefrei sein. Prüfen Sie vor der Integration, ob diese den Anforderungen entsprechen, und passen Sie sie gegebenenfalls an.
Was passiert, wenn ich meiner Pflicht nicht nachkomme?
Unternehmen, die das BFSG nicht umsetzen, müssen mit Abmahnungen, Bußgeldern bis zu 100.000 Euro und Vertriebsverboten für nicht barrierefreie Produkte rechnen.
Fazit: Handeln Sie jetzt!
Das BFSG ist eine Chance, Ihre Website nicht nur rechtssicher, sondern auch für alle Nutzer zugänglich zu gestalten. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 28. Juni 2025, um Ihre Website barrierefrei zu machen und profitieren Sie langfristig von einer verbesserten Nutzererfahrung und einer größeren Reichweite.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Ihre Website auf den Prüfstand zu stellen. Nutzen Sie unseren kostenlosen BFSG Basis-Check (nach WCAG) für eine erste Überprüfung!
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